Unterhalt für volljährige Kinder: Wann zahlen die Eltern weiter?
Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, endet die klassische Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch. Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern auch nach dem 18. Geburtstag Unterhalt zu zahlen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Entscheidend ist, ob das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Laut § 1610 Abs. 2 BGB schulden die Eltern Unterhalt so lange, bis das Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat. Das bedeutet: Wer nach dem Abitur eine Lehre macht, ein duales Studium beginnt oder an der Uni studiert, hat in der Regel weiter Anspruch auf finanzielle Unterstützung – zumindest, solange die Ausbildung zum ersten Berufsabschluss führt und nicht unnötig in die Länge gezogen wird.
Dieser Unterhalt wird meist als sogenannter Barunterhalt gezahlt, also eine monatliche Summe, die das Kind selbst verwaltet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, dem Bedarf des Kindes und der Art der Ausbildung. Wer beispielsweise ein teures Studium an einer Privatuniversität macht, kann nicht automatisch erwarten, dass die Eltern alles tragen – angemessene und übliche Ausbildungswege stehen im Vordergrund.
Wichtig: Auch wenn das Kind volljährig ist, bleibt die familiäre Verantwortung oft bestehen. Gerade in der Übergangsphase zwischen Schulabschluss und eigenem Einkommen können Eltern entscheidend dazu beitragen, dass ihre Kinder einen erfolgreichen Start ins Berufsleben haben.
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