Geschäftsunfähigkeit im deutschen Recht: Wer gilt als geschäftsunfähig?
Im Alltag taucht häufig die Frage auf, wer eine Geschäftsunfähigkeit beantragen kann. Rechtlich gesehen lässt sich eine Geschäftsunfähigkeit jedoch nicht wie ein Antrag bei einer Behörde einreichen. Stattdessen handelt es sich um einen gesetzlich verankerten Status. Wann eine Person als geschäftsunfähig gilt, regelt der § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig.
Das Gesetz unterscheidet hierbei im Wesentlichen zwei Gruppen. Zum einen sind das Minderjährige unter sieben Jahren. Aufgrund ihres Alters können sie noch keine rechtsgültigen Geschäfte eingehen. Zum anderen betrifft es Personen, die sich in einem dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der eine freie Willensbestimmung ausschließt. Ein vorübergehender Zustand, wie etwa ein Rausch, fällt nicht darunter.
Auch wenn die Geschäftsunfähigkeit selbst nicht beantragt wird, können Angehörige oder behandelnde Ärzte beim zuständigen Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren anregen. Ein gerichtlicher Gutachter prüft in solchen Fällen, ob die betroffene Person ihre Angelegenheiten noch eigenständig regeln kann. Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit dient dabei vor allem dem Schutz des Betroffenen vor unüberlegten Verträgen und finanziellen Schäden.
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