Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland zahlen?

Jede Person oder Firma, die Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführt, ist in der Regel verpflichtet, die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um private Einkäufe oder geschäftliche Bestellungen handelt.

Ob ein Buch, ein Elektrogerät oder ein Paket mit Kleidung – sobald die Ware aus einem Drittland stammt und in Deutschland ankommt, prüfen die Zollbehörden die Lieferung. In den meisten Fällen wird die Steuer direkt beim Zoll erhoben und muss vor der Auslieferung beglichen werden. Besonders häufig betrifft das Online-Shopper, die bei ausländischen Händlern bestellen.

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Wert der Ware, einschließlich Versand- und Zollkosten. Für viele alltägliche Produkte beträgt sie 19 Prozent, für Bücher oder Lebensmittel manchmal nur 7 Prozent. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Bei Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 22 Euro war früher keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Seit dem 1. Juli 2021 gilt diese Freigrenze allerdings nicht mehr für Fernverkäufe aus dem Ausland – auch kleine Pakete können jetzt steuerpflichtig sein.

Für Unternehmen, die regelmäßig Waren einführen, lohnt es sich oft, sich im Voraus über die Regelungen zu informieren. In manchen Fällen kann die Steuer nämlich später über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückgeholt werden. Privatpersonen dagegen müssen die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel einfach zahlen, um ihre Sendung zu erhalten.

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