Wer zahlt während der Elternzeit?

Elternzeit ist eine besondere Zeit – für die Familie, aber auch finanziell gesehen. Viele fragen sich: Wer kommt eigentlich für das Einkommen auf, wenn man beruflich pausiert? Die Antwort ist klar: Der Arbeitgeber zahlt in der Elternzeit kein Gehalt. Das Arbeitsverhältnis ruht, doch der Arbeitsplatz ist gesetzlich geschützt.

Stattdessen springt der Staat mit einer Lohnersatzleistung ein: dem Elterngeld. Dieses kann für bis zu 14 Monate beantragt werden – je nach individueller Situation und Einkommen vor der Geburt. In den ersten zwölf Monaten erhalten Eltern in der Regel 65 bis 100 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro monatlich. Zwei Elternteile können die Elternzeit und das Elterngeld gemeinsam aufteilen.

Seit 2024 gibt es außerdem die ElterngeldPlus-Regelung, die es ermöglicht, die Bezugsdauer zu verlängern, wenn man die Elternzeit in Teilzeit gestaltet. So bleibt mehr Flexibilität, um Beruf und Familienleben besser zu vereinbaren.

Wichtig ist: Elterngeld muss rechtzeitig beantragt werden – idealerweise kurz nach der Geburt. Die zuständige Stelle ist das örtliche Elterngeldbüro. Auch Selbstständige und Arbeitnehmer aus atypischen Beschäftigungsverhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten.

Elternzeit bedeutet also nicht finanzielles Abhängen – im Gegenteil: Mit dem richtigen Wissen und der passenden Unterstützung vom Staat bleibt genug Spielraum, um diese besondere Phase des Lebens gelassener zu meistern.

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