Wer zahlt in Monaco keine Steuern?

In Monaco genießen sowohl Einheimische als auch ausländische Bewohner ein besonders attraktives Steuerregime. Das Fürstentum ist vor allem bekannt für seine fehlende Einkommensteuer – eine Regelung, die seit 1869 gilt. Wer seinen Wohnsitz in Monaco begründet, zahlt weder auf Löhne noch auf Zinsen, Dividenden oder Kapitalerträge Steuern, sofern das Einkommen nicht aus Frankreich stammt.

Ein weiterer Vorteil: Es gibt keine Grundsteuer oder Wohnungssteuer. Das bedeutet, dass Eigentümer und Pächter von Immobilien in Monaco nicht aufgrund ihres Besitzes besteuert werden. Diese Regelung macht das kleine Fürstentum besonders für wohlhabende Ausländer attraktiv, die sich hier langfristig niederlassen möchten.

Wichtig ist jedoch: Die Steuerbefreiung gilt nur für Personen mit offiziellem Wohnsitz in Monaco. Franzosen und andere Ausländer, die im Fürstentum arbeiten, aber außerhalb wohnen, unterliegen weiterhin den Steuergesetzen ihres Heimatlandes. Auch internationale Abkommen können eine Rolle spielen – etwa wenn ein deutscher Staatsbürger nach Monaco zieht, kann das aufgrund bilateraler Steuerabkommen kompliziert werden.

Trotzdem bleibt die Tatsache: Monaco ist einer der wenigen Orte weltweit, an dem man als Steuerzahler faktisch kaum Abgaben leistet – vorausgesetzt, man erfüllt die Voraussetzungen für den Wohnsitz. Diese Privilegien haben dazu beigetragen, dass das kleine Fürstentum über die Jahrzehnte zu einem Magnet für Reiche und Prominente aus aller Welt wurde.

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