Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland für private Kapitalerträge grundsätzlich ein fixer Steuersatz von 25 Prozent. Diese sogenannte Abgeltungsteuer betrifft unter anderem Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Zusätzlich fällt auf diese Steuer der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an.

Doch werden wirklich alle Erträge pauschal mit 25 Prozent besteuert? Die Antwort lautet: Nicht zwingend. Es gibt wichtige Ausnahmen und Regelungen, die Anleger kennen sollten. Zunächst steht jedem Steuerpflichtigen ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag zu. Erträge bis zu 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bleiben steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.

Darüber hinaus greift bei Personen mit einem geringeren Gesamteinkommen die sogenannte Günstigerprüfung. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, können die Erträge im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuell niedrigeren Steuersatz versteuert werden. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, lässt sich über eine Nichtveranlagungsbescheinigung der Steuerabzug sogar komplett vermeiden.

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