Werden Schlupflider von der Krankenkasse übernommen?
Wer unter hängenden Oberlidern leidet, kennt das Problem: Das Gesicht wirkt müde, manchmal ist das Sichtfeld sogar eingeschränkt. Doch zahlt die Krankenkasse eine Operation? Die Antwort ist: Nur in bestimmten Fällen.
Die Behandlung wird in der Regel nur dann übernommen, wenn medizinischer Handlungsbedarf besteht. Das bedeutet: Die schlaffen Hautanteile dürfen nicht nur kosmetisch störend sein, sondern müssen eine echte Beeinträchtigung verursachen. Wichtig ist beispielsweise, dass die Lider auf die Hornhaut drücken oder das Sehvermögen im oberen Bereich deutlich eingeschränkt ist.
Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen, muss ein Augenarzt eine Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) durchführen. Zeigt diese Untersuchung eine messbare Einschränkung, besteht eine realistische Chance, dass die Operation abgedeckt wird. Selbst bei eindeutigen Befunden entscheiden die Versicherer jedoch nicht immer automatisch zugunsten des Patienten – oft ist eine schriftliche Begründung durch den Arzt nötig.
Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, bleibt die OP eine rein kosmetische Maßnahme. In diesem Fall müssen die Kosten privat getragen werden. Die Operation an sich ist zwar meist schnell durchgeführt, doch die Nachsorge und eventuelle Narbenbildung sollten bedacht werden.
Wer über eine Behandlung nachdenkt, sollte daher frühzeitig mit seinem Augenarzt sprechen – nicht nur, um die medizinischen Voraussetzungen zu klären, sondern auch, um zu wissen, ob die Krankenkasse einspringt oder ob Eigenanteile anfallen.
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