Vitamin D: Wann zahlt die Krankenkasse und was gilt es zu beachten?

Viele Menschen greifen vor allem in den dunklen Monaten des Jahres zu Nahrungsergänzungsmitteln, um ihren Vitamin-D-Spiegel aufrechtzuerhalten. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für die Präparate? Bei frei verkäuflichen Vitamin-D-Tabletten gilt grundsätzlich: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten in der Regel nicht. Nur bei medizinisch diagnostizierten, schweren Mangelzuständen oder spezifischen Erkrankungen wie Osteoporose kann ein Arzt ein rezeptpflichtiges Präparat zu Lasten der Krankenkasse verordnen.

Vor der Einnahme sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Eine unkontrollierte Dosierung ist keineswegs harmlos: Da Vitamin D fettlöslich ist, scheidet der Körper Überschüsse nicht einfach aus, sondern speichert sie im Gewebe. Eine anhaltende Überdosierung kann zu einer Nierenbelastung oder einem gefährlich erhöhten Kalziumspiegel im Blut führen.

Teilen Sie Ihrem Arzt deshalb immer transparent mit, wenn Sie bereits Vitamin-D-Präparate nutzen. So kann Ihr tatsächlicher Bedarf sicher ermittelt und eine gesundheitliche Gefährdung vermieden werden.

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