Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Vitamine?
Ob Vitaminpräparate von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, hängt maßgeblich vom Verwendungszweck und der Zulassung des jeweiligen Präparats ab. Grundsätzlich gilt: Freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel aus der Drogerie oder dem Supermarkt müssen Versicherte selbst zahlen. Liegt jedoch ein medizinisch diagnostizierter Mangel oder eine chronische Erkrankung vor, sieht die Lage anders aus.
Sind Vitaminpräparate offiziell als Arzneimittel zugelassen, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Allerdings sind die meisten dieser Mittel nicht verschreibungspflichtig. Aus diesem Grund übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten im Regelfall nicht automatisch.
Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit kann der behandelnde Arzt jedoch ein entsprechendes Rezept ausstellen. Zudem bieten manche Krankenkassen über spezielle Extra-Leistungen oder Bonusprogramme eine anteilige Erstattung für rezeptfreie Apothekenpräparate an. Vor dem Kauf lohnt sich daher eine direkte Nachfrage bei der eigenen Kasse.
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