Wie der Firmenname nicht lauten sollte

Wer ein Unternehmen gründet, sollte sorgfältig über den Firmennamen nachdenken. Dieser ist nicht nur ein Erkennungszeichen, sondern muss auch rechtlichen Anforderungen genügen. Der Name darf nicht irreführend sein – weder beim Geschäftszweck noch bei der Rechtsform.

Ein häufiger Fehler: Gründer nutzen Begriffe wie „Institut“, „Bank“, „Zentrum“ oder „Europäisch“, ohne die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen. Solche Wörter suggerieren oft eine Seriosität oder staatliche Anerkennung, die nicht gegeben ist. Die Behörden lehnen solche Namen daher regelmäßig ab. Auch Begriffe wie „Finanz“ oder „Bio“ können problematisch sein, wenn sie nicht der tatsächlichen Geschäftstätigkeit entsprechen oder bestimmte Zertifizierungen voraussetzen.

Wichtig ist außerdem, dass die Rechtsform klar erkennbar bleibt. Bei einer GmbH muss diese Information im Namen enthalten sein, sonst wissen Geschäftspartner nicht, dass die Haftung beschränkt ist. Das schützt nicht nur Dritte, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Name sollte deshalb deutlich machen, ob es sich um eine Einzelunternehmung, eine UG oder eine Aktiengesellschaft handelt.

Ein clever gewählter Name stärkt das Vertrauen – aber nur, wenn er wahrheitsgemäß ist. Irreführende Fantasienamen oder hochtrabende Titel ohne Fundament führen schnell zu Absagen beim Handelsregister. Besser: Klarheit und Ehrlichkeit. Denn am Ende zählt nicht nur der Eindruck, den der Name macht, sondern auch die rechtliche Zulässigkeit.

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