Witwenrente: Wann droht eine Kürzung?

Wer nach dem Tod eines Ehepartners Witwen- oder Witwerrente bezieht, fragt sich oft, wie viel zusätzliches Einkommen erlaubt ist, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein entscheidender Punkt ist der sogenannte Freibetrag – also der Betrag, den Hinterbliebene zusätzlich zur Witwenrente verdienen dürfen, ohne Abzüge zu riskieren.

Derzeit liegt dieser Freibetrag bundesweit bei 1.038,05 Euro – und das unabhängig davon, ob man in einem alten oder neuen Bundesland lebt. Diese Summe ergibt sich aus dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts, der aktuell bei 39,32 Euro liegt. Wird dieses Einkommensfreibetragsguthaben überschritten, kann die Witwenrente teilweise gekürzt werden.

Wichtig ist: Es zählt nicht nur das reguläre Arbeitseinkommen, sondern auch bestimmte sonstige Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Pensionen. Wer also neben der Witwenrente einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder andere Einkommensquellen hat, sollte die Grenze im Blick behalten.

Die Regelung gilt gleichermaßen für Hinterbliebene und für Personen, die eine Erziehungsrente beziehen. Wer unsicher ist, sollte sich daher frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. So lässt sich oft eine unerwartete Kürzung vermeiden.

Ein Blick auf den individuellen Fall lohnt sich immer – denn wer die Freibetragsregeln kennt, kann seine finanzielle Situation besser planen und bleibt auf der sicheren Seite.

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