Die Inflationsausgleichsprämie für Minijobs
Viele Minijobber fragen sich, ob sie von steuerfreien Sonderzahlungen profitieren können. Die gute Nachricht lautet: Ja, auch Beschäftigte im Minijob haben Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die den finanziellen Druck durch steigende Lebenshaltungskosten abfedern soll. Der Gesetzgeber sieht dafür einen Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro vor. Das Besondere an dieser Sonderzahlung ist, dass sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.
Da es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung handelt, besteht allerdings kein automatischer Rechtsanspruch auf die Auszahlung. Ob und in welcher Höhe der Bonus gezahlt wird, entscheidet der Betrieb. Entscheidend ist zudem, dass die Höchstgrenze von 3.000 Euro nicht überschritten wird, damit die Steuerfreiheit in vollem Umfang erhalten bleibt.
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