Minijob und Mindestlohn: Entwicklung von 2023 auf 2024
Im Jahr 2023 lag der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 Euro pro Stunde. Für Minijobber galt zu dieser Zeit eine Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat. Daraus ergab sich eine maximale monatliche Arbeitszeit von exakt 43,33 Stunden, wenn der Mindestlohn gezahlt wurde.
Zum 1. Januar 2024 stieg der Mindestlohn auf 12,41 Euro an. Um zu verhindern, dass Beschäftigte wegen des höheren Stundenlohns ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, ist die Verdienstgrenze seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Dadurch erhöhte sich die monatliche Höchstgrenze für Minijobs im Jahr 2024 auf 538 Euro. Bei vollem Ausschöpfen dieser Grenze ergibt sich eine rechnerische Arbeitszeit von 43,35 Stunden pro Monat.
Durch diese Regelung bleibt der Umfang einer geringfügigen Beschäftigung auch bei Lohnerhöhungen stabil, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber mehr Planungssicherheit im Alltag schafft.
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