Wie viel darf man behalten, wenn man Unterhalt zahlen muss?
Wenn jemand Unterhalt zahlen muss, etwa an einen Ex-Partner oder ein Kind, darf er nicht komplett enteignet werden. Deshalb sieht das Gesetz einen sogenannten Selbstbehalt vor – also einen Betrag, den der Pflichtige für sich selbst behalten darf, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Seit 2024 beträgt dieser nötige Eigenbedarf bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro pro Monat – ein Anstieg gegenüber 1.370 Euro im Vorjahr. Wer nicht erwerbstätig ist, etwa weil er sich in der Ausbildung befindet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, darf 1.200 Euro (2023: 1.120 Euro) behalten.
In diesen Betrag sind auch Wohnkosten enthalten: Bis zu 520 Euro können für die Warmmiete – also Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizung – berücksichtigt werden. Wer mehr zahlt, kann diese Kosten in der Regel nicht vollständig auf den Unterhalt anrechnen lassen.
Der Selbstbehalt ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Unterhaltspflichtige nicht in soziale Hängen bleibt. Gleichzeitig wird damit ein Ausgleich zwischen der Verpflichtung zur Unterstützung und dem Recht auf ein menschenwürdiges Leben geschaffen.
Gerade bei Trennungen und Scheidungen ist es oft schwierig, die richtige Balance zu finden. Daher lohnt es sich, bei komplexen Fällen eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um keine Ansprüche zu verpassen – oder mehr zu zahlen, als gesetzlich nötig ist.
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