Wohnrecht verschenken: So hoch ist die Schenkungssteuer

Wer einem Familienmitglied ein Wohnrecht einräumt, kann damit im Alter vorsorgen – und unter bestimmten Voraussetzungen auch Steuern sparen. Doch Vorsicht: Solche Gesten können steuerlich teuer werden, wenn der Wert des überlassenen Rechts die Freibeträge übersteigt.

Beispiel: Ein Eigentümer überträgt seiner Mutter das lebenslange Wohnrecht an seiner Immobilie. Dieser Vorgang gilt steuerlich als Schenkung. Da es sich um eine enge Familienbeziehung handelt – Kind und Elternteil –, liegt der Schenkungsfreibetrag bei 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, kann als steuerpflichtiger Erwerb gelten.

Im konkreten Fall beträgt der geldwerte Vorteil des Wohnrechts 133.334,40 Euro. Davon bleiben 20.000 Euro steuerfrei. Die restlichen 113.334,40 Euro unterliegen der Schenkungssteuer. Befindet sich die Mutter in der Steuerklasse 3, ergibt sich ein Steuersatz von 30 Prozent. Das bedeutet: Sie muss rund 33.990 Euro an das Finanzamt abführen.

Wichtig zu wissen: Die Steuerlast trifft stets den Beschenkten – hier also die Mutter. Um solche Kosten vorab einzuschätzen, lohnt es sich, den Wert des Wohnrechts vom Steuerberater oder einem Gutachter ermitteln zu lassen. In manchen Fällen kann eine schrittweise Schenkung über mehrere Jahre hinweg sinnvoll sein, um Freibeträge besser auszunutzen.

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