Wie man das Anfangsvermögen bei der Scheidung beweist
Bei einer Scheidung spielt das Anfangsvermögen eine entscheidende Rolle, besonders beim sogenannten Zugewinnausgleich. Es umfasst alles, was ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besessen hat – und das muss unter Umständen nachweisbar sein. Wer später Streitigkeiten vermeiden möchte, sollte daher frühzeitig Unterlagen sammeln.
Zum Anfangsvermögen gehören laut § Familienrecht nicht nur offensichtliche Vermögenswerte wie Immobilien, Autos oder Wertpapiere, sondern auch Bankguthaben, Lebensversicherungen oder andere Kapitalanlagen. Auch Erbschaften und Schenkungen fließen in die Berechnung ein – unabhängig davon, ob sie vor oder während der Ehe zugestellt wurden. Wichtig ist: Auch Verbindlichkeiten wie Schulden müssen angegeben werden, denn sie mindern das Vermögen.
Um das Anfangsvermögen zu beweisen, helfen Unterlagen aus der Zeit um die Eheschließung: Kontoauszüge, Kaufverträge, Gutachten für Immobilien oder Fahrzeuge, Versicherungspolicen oder Schenkungs- und Erbscheine. Wer keine Belege mehr hat, kann unter Umständen Zeugen anführen – doch das ist unsicherer.
Viele unterschätzen, wie wichtig diese Dokumente sind. Dabei geht es nicht darum, dem Partner misstrauen zu müssen, sondern um Klarheit und Fairness. Wer gut vorbereitet ist, vermeidet lange Diskussionen und mögliche Ungerechtigkeiten beim Zugewinnausgleich. Eine notarielle Ehevertragsgestaltung oder eine klare Vermögensdokumentation zu Beginn der Ehe kann hier viel Sicherheit schaffen.
Die Regelungen zum Zugewinn gelten grundsätzlich für alle, die im Zugewinngüterstand leben – also die Mehrheit der Ehepaare in Deutschland. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beraten lassen, bevor es zur Scheidung kommt.
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