Wie lange erhält man Arbeitslosengeld nach 30 Berufsjahren?

Die Dauer der Auszahlung von Arbeitslosengeld I hängt nicht allein von der Gesamtlänge der Berufstätigkeit ab, sondern vor allem vom Alter und der Anzahl der versicherungspflichtigen Monate in den letzten Jahren vor Arbeitslosmeldung.

Ein Arbeitsloser, der 30 Jahre berufstätig war, erhält in der Regel länger Leistungen – vorausgesetzt, er sammelte genügend Anwartschaftszeiten. Wer beispielsweise innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat laut geltenden Regeln Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld. Das gilt auch für Selbstständige, soweit sie pflichtversichert waren und die notwendigen Beiträge geleistet haben.

Wichtig ist:

Die genaue Bezugsdauer hängt von der individuellen Versicherungshistorie ab. Bei lediglich 16 anrechenbaren Monaten beträgt die Bezugsdauer dagegen nur acht Monate. Je länger die Beitragszeiten, desto länger die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit.

Wer später im Leben arbeitslos wird – etwa ab 58 Jahren –, kann unter bestimmten Bedingungen sogar Anspruch auf 24 Monate haben. Doch auch hier gilt: Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein, insbesondere ausreichend Beitragszeiten in den letzten Jahren.

Grundsätzlich lohnt es sich daher, die eigene Situation frühzeitig bei der Agentur für Arbeit klären zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden.

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