Wie lange bist du im Ausland krankenversichert?

Wenn du mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung ins Ausland reist, fragst du dich vielleicht: Wie lange gilt mein Schutz? Die Antwort: In der Regel übernimmt deine Krankenkasse im Kalenderjahr bis zu sechs Wochen lang die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen – auch außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Dieser Versicherungsschutz gilt allerdings nur für unverzüglich erforderliche Behandlungen, also zum Beispiel bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung. Geplante Arztbesuche oder vorhersehbare Therapien werden hingegen nicht übernommen. Auch für längere Aufenthalte oder dauerhafte Auslandsreisen reicht der gesetzliche Schutz oft nicht aus.

Wer länger als sechs Wochen verreist oder sich beispielsweise als Langzeitreisender, Expatriate oder Student im Ausland aufhält, sollte daher eine private Auslandskrankenversicherung** abschließen. Diese bietet umfassenderen Schutz und kann je nach Tarif auch für Heimreise oder zahnärztliche Notfälle aufkommen.

Die gesetzlichen Kassen orientieren sich bei ihren Leistungen im Ausland an den Satzungswerten, die im jeweiligen Land gelten – diese können deutlich von den deutschen Preisen abweichen. In manchen Ländern musst du daher zunächst selbst zahlen und bekommst später einen Teilbetrag erstattet.

Fazit: Für Kurztrips innerhalb Europas ist der Schutz meist ausreichend, besonders mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Bei Fernreisen oder längeren Aufenthalten lohnt sich jedoch eine zusätzliche Absicherung, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

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