Samstagsarbeit muss rechtzeitig angekündigt werden

Wer samstags arbeiten muss, hat Anspruch darauf, dass dieser Einsatz rechtzeitig bekanntgegeben wird. Laut geltender Regelung muss die Samstagsarbeit mindestens sechs Tage im Voraus angekündigt werden. Das bedeutet: Für einen Arbeitseinsatz am Samstag muss der Arbeitgeber spätestens am Sonntag der Vorwoche Bescheid geben.

Früher war es oft üblich, dass Beschäftigte einfach zur Mehrarbeit oder zum Samstagdienst „geordert“ wurden – ohne Vorlauf und oft ohne Rücksicht auf die persönliche Planung. Besonders betroffen waren davon häufig Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen, die wenig Spielraum für eigene Termine hatten und unter dem Druck standen, jede Anordnung hinzunehmen.

Die Regelung mit der sechs Tagefrist soll genau das verhindern: mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten. Sie haben so die Möglichkeit, ihre Freizeit besser einzuteilen, Familie oder Hobbys zu berücksichtigen – ohne ständig mit einem unerwarteten Arbeitseinsatz rechnen zu müssen.

Die IG Metall setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Arbeitszeiten fair und transparent geregelt sind. Denn Arbeit soll für alle gerecht sein – egal ob in der Produktion, in der Logistik oder im Handwerk. Die Verteilung der Arbeitszeit auf mehr Schultern, wie es in der Kampagne „Die Arbeit auf mehr Schultern verteilt“ gefordert wird, gehört genauso dazu wie klare Ankündigungsfristen. So wird nicht nur die Work-Life-Balance gestärkt, sondern auch die Belastung im Alltag reduziert.

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