Wie lange dürfen Gasheizungen noch laufen?
Wer sich Sorgen macht, ob die eigene Gasheizung bald abgeschaltet werden muss, kann beruhigt sein: Ein generelles Verbot zum 1. Januar 2024, wie oft fälschlicherweise behauptet, gibt es nicht. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen – mit einer wichtigen Einschränkung für die Zukunft.
Kein sofortiges Aus, aber eine klare RichtungDerzeit besagt der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes, dass Heizkessel mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas grundsätzlich bis 2044 weiterbetrieben werden dürfen. Das ist eine wichtige Sicherheit für viele Hausbesitzer. Allerdings gilt ab diesem Zeitpunkt eine entscheidende Regel: Ab 2044 müssen alle verbliebenen Gasheizungen zu 100 Prozent mit erneuerbaren Gasen, etwa grünem Wasserstoff oder Biogas, betrieben werden.
Das bedeutet: Die Technik muss sich anpassen. Wer heute eine neue Heizung einbaut, sollte daher überlegen, ob diese bereits auf solche zukünftigen Brennstoffe vorbereitet ist. Hersteller arbeiten bereits an Gasheizungen, die langfristig mit erneuerbaren Energieträgern funktionieren können.
Auch wenn das neue Gesetz viele diskutieren lässt – es zielt nicht auf einen plötzlichen Umstieg, sondern auf einen schrittweisen Wandel. Bis 2024 ändert sich für bestehende Anlagen nichts. Danach wird der Ausbau erneuerbarer Energien und die Umstellung der Heizsysteme schrittweise voranschreiten. Die Zielsetzung ist klar: Ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 – und die Heizung im Keller spielt dabei eine entscheidende Rolle.
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