Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse?
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du jederzeit das Recht, deine Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet: Willst du beispielsweise zum 31. März kündigen, musst du deine Kündigung spätestens bis zum 28. Januar eingereicht haben. Achte darauf, dass die Kündigung schriftlich – am besten per Einschreiben – erfolgt, um später alle Beweise zu haben.
Ein besonderer Vorteil für Versicherte: Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, darfst du fristlos kündigen. Diese außerordentliche Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Erhöhung möglich – und das sogar rückwirkend, solange du noch nicht in der neuen Kasse versichert bist. Das ist besonders wichtig, denn viele Menschen wissen nicht, dass sie bei einer Beitragserhöhung nicht bis zum nächsten Jahr warten müssen, um zu wechseln.
Wichtig zu wissen: Die Kassen sind verpflichtet, dich über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren – aber nicht per Brief. Meist geschieht dies über die Website oder im Online-Kundenportal. Du musst also selbst aufmerksam sein, besonders zum Jahreswechsel, wenn viele Kassen ihre Beiträge anpassen.
Ein Wechsel lohnt sich oft: Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich zwischen den Kassen teils deutlich. Mit einem Wechsel kannst du leicht einige hundert Euro pro Jahr sparen – und das bei gleicher Leistung. Informiere dich frühzeitig und nutze deine Rechte als Versicherter.
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