Erstellung von Dienstplänen

Es gibt keine universelle gesetzliche Vorgabe, wie weit im Voraus ein Dienstplan erstellt werden muss. Es ist jedoch üblich und in vielen Tarifverträgen festgelegt, dass Dienstpläne mindestens eine bis zwei Wochen vor Beginn der geplanten Arbeitsperiode bereitgestellt werden sollten.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen