Was passiert, wenn man selbst kündigt? Sperrzeit beim Arbeitsamt
Wer aus freien Stücken seinen Job kündigt, muss damit rechnen, beim Arbeitsamt eine Sperrzeit zu bekommen. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Das bedeutet: In diesem Zeitraum erhält man kein Arbeitslosengeld, auch wenn man sich direkt nach der Kündigung arbeitslos meldet.
Die Sperrzeit gilt, weil das Arbeitsamt annimmt, dass man den Arbeitsplatz ohne zwingenden Grund verlassen hat. Eine Eigenkündigung wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert – zum Beispiel bei Mobbing, gesundheitlichen Problemen oder familiären Notlagen. In solchen Fällen kann man versuchen, die Sperrzeit zu vermeiden, indem man entsprechende Nachweise wie Arztbriefe oder Schreiben vom Betrieb vorlegt.
Wichtig ist: Selbst wenn man eine Sperrzeit bekommt, lohnt es sich, rechtzeitig zur Agentur für Arbeit zu gehen. Die Dauer der Sperrzeit wird individuell geprüft, und manchmal gibt es Gründe, die eine Milderung rechtfertigen. Außerdem beginnt die Zahlung des Arbeitslosengelds erst nach Ablauf der Sperrfrist – vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt, wie ausreichende Versicherungszeiten und die ordnungsgemäße Anmeldung.
Grundsätzlich sollte man daher gut überlegen, ob eine Eigenkündigung wirklich notwendig ist. Besser ist es oft, erst einen neuen Job zu haben oder zumindest eine klare Perspektive. Denn drei Monate ohne Einkommen können finanziell schwer wiegen. Wer doch kündigen muss, sollte das Gespräch mit dem Arbeitsamt suchen – am besten vorher, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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