Wie eine Geldschenkung richtig läuft
Wenn du einem Angehörigen oder Bekannten Geld schenkst, klingt das einfach – doch rechtlich gibt es einiges zu beachten. Selbst kleine Beträge müssen unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt gemeldet werden. Viele denken, dass eine Schenkung unter dem persönlichen Freibetrag (z. B. 20.000 € für Kinder) komplett steuerfrei und ohne Formalitäten ist. Das ist zwar richtig – aber die Anzeigepflicht bleibt.
Seit 2020 besteht laut Erbschaftsteuergesetz eine klare Regel: Jede Geldschenkung muss innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht. Wer das vergisst, riskiert Bußgelder oder spätere Nachforderungen. Die Anzeige erfolgt meist mit dem Formular „Angaben zur Schenkung“. Beide Seiten – Schenker und Beschenkter – sollten das Dokument unterschreiben und einreichen.
Wichtig ist außerdem: Der Zeitpunkt der Schenkung zählt. Das ist nicht, wann das Geld überwiesen wurde, sondern wann der Vertrag schriftlich festgehalten wurde. Ein handschriftlicher Zettel mit Datum, Namen und Betrag reicht oft schon aus, um den Zeitpunkt zu belegen. Besser ist jedoch eine notariell beglaubigte Urkunde – besonders bei größeren Summen.
Wenn du also jemandem Geld schenkst, denk nicht nur an das Geschenk selbst, sondern auch an die Pflicht zur Anzeige. Ein kurzer Gang zum Finanzamt oder eine Online-Einreichung kann später viel Ärger ersparen. Transparenz zahlt sich aus – im wahrsten Sinne des Wortes.
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