Wie viel dürfen Eltern ihren Kindern steuerfrei schenken?

Wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken möchten, etwa zu Weihnachten, einem Geburtstag oder als Unterstützung für eine Immobilie, fragen viele: Gibt es dabei steuerliche Grenzen? Die gute Nachricht: Ja, es gibt großzügige Freibeträge.

Eltern dürfen ihren Kindern – einschließlich Stiefkindern – einmal im Leben bis zu 400.000 Euro steuerfrei überlassen, ohne dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt. Dieser Betrag unterliegt dem Freibetrag der Steuerklasse I. Wichtig ist, dass dieser Freibetrag alle zeh Jahre erneuert werden kann. Das heißt: Schenkt ein Elternteil beispielsweise 2023 200.000 Euro an ein Kind, bleibt die restliche Freigrenze von 200.000 Euro bis 2033 erhalten – danach steht der volle Betrag erneut zur Verfügung.

Es spielt keine Rolle, ob das Geld auf einmal oder in mehreren Raten überwiesen wird. Allerdings sollten größere Summen beim Finanzamt dokumentiert sein, um bei einer späteren Prüfung auf der sicheren Seite zu stehen. Auch Schenkungen an Ehepartner oder Enkelkinder sind möglich, allerdings gelten hier andere Freibeträge.

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, kleine Beträge unter 10.000 Euro seien generell steuerfrei – das stimmt so nicht. Grundsätzlich sind alle Schenkungen steuerpflichtig, es sei denn, sie bleiben unter dem Freibetrag. Kleine Zuwendungen aus persönlichem Anlass, wie ein Weihnachtsgeschenk in bar, gelten aber oft als steuerfreie „freie Schenkungen“ – solange sie im Rahmen des Üblichen liegen.

Fazit: Mit 400.000 Euro Freibetrag haben Eltern viel Spielraum. Wer jedoch hohe Beträge übergibt, sollte das mit einem Steuerberater besprechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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