Wie viel kostet ein Schenkungsvertrag in Österreich?

Wenn Sie eine Immobilie an nahe Angehörige schenken möchten, fragen Sie sich vermutlich: Wie viel kostet ein Schenkungsvertrag wirklich? Die Antwort hängt vor allem davon ab, zwischen wem die Schenkung erfolgt und wie hoch der Wert der Immobilie ist.

In Österreich greift bei Schenkungen zwischen Ehepartnern, eingetragenen Partnern oder direkten Verwandten wie Eltern, Kindern oder Stiefkindern ein sogenannter Stufentarif. Das bedeutet: Der Grunderwerbsteuersatz ist gestaffelt und beginnt bei nur 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro des Immobilienwerts. Für den Teil zwischen 250.001 und 400.000 Euro beträgt der Steuersatz 2 Prozent. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 3,5 Prozent besteuert.

Ein Beispiel: Wird eine Wohnung im Wert von 350.000 Euro verschenkt, fallen auf die ersten 250.000 EUR 0,5 % und auf die verbleibenden 100.000 EUR 2 % an. Das ergibt insgesamt 3.250 EUR Grunderwerbsteuer. Hinzu kommen noch die Notarkosten, die je nach Wert der Immobilie und Umfang des Aufwands variieren. Diese liegen meist im niedrigen vierstelligen Bereich und beinhalten die Beurkundung, die Aufnahme des Grundbuchs und rechtliche Beratung.

Wichtig: Bei Schenkungen an Personen, die nicht zur engeren Familie gehören, kann der Steuersatz deutlich höher sein – bis zu 20 Prozent. Deshalb lohnt es sich, bereits vor der Schenkung mit einem erfahrenen Notar zu sprechen, um alle Kosten genau einzuschätzen und mögliche Ersparnisse zu nutzen.

Ein Schenkungsvertrag ist eine vertrauensvolle Angelegenheit – doch auch Emotionen sollten die Planung nicht überschatten. Eine fundierte Beratung sorgt dafür, dass alles reibungslos und kostentransparent läuft.

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