Was darf ins Handgepäck? Die Regel für Flüssigkeiten im Flugzeug

Wer schon einmal am Airport vor der Sicherheitskontrolle stand, kennt die Frage: Was darf eigentlich mit ins Handgepäck? Vor allem bei Flüssigkeiten, Sprays und Gele gilt es, eine wichtige Regel zu beachten. In der gesamten EU dürfen diese nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Milliliter im Handgepäck mitgeführt werden – egal ob Parfüm, Shampoo oder Handdesinfektionsmittel.

Alle kleinen Flaschen und Tiegel müssen außerdem in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastiktüte verstaut werden. Pro Person ist nur eine solche Tüte erlaubt. Das erleichtert die Kontrolle und sorgt für mehr Sicherheit am Check-in. Wer mehr als 100 Milliliter benötigt – etwa für Medikamente oder Babynahrung –, sollte dies im Vorfeld mit der Fluggesellschaft abklären. In vielen Fällen ist eine Ausnahme nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Wichtig zu wissen: Auch gebrauchsfertige Getränke, die am Flughafen gekauft wurden, müssen diesen Regeln entsprechen, sobald man die Sicherheitszone verlassen hat. Flaschen aus dem Duty-Free-Shop hingegen sind meistens erlaubt, da sie in speziellen Sicherheitsbeuteln verpackt sind.

Um Stress zu vermeiden, lohnt es sich, das Handgepäck vorab zu packen und alles, was über 100 Milliliter geht, direkt im Koffer zu verstauen. So geht es schneller durch die Kontrolle – und der Start in den Urlaub verläuft entspannt.

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