Parfüm von den Kanaren mitbringen: Was ist erlaubt?
Wenn Sie von einer Reise zu den Kanarischen Inseln zurückkehren, dürfen Sie bestimmte Mengen an Parfüm und Kosmetikartikeln steuerfrei einführen – vorausgesetzt, es handelt sich um Ihren persönlichen Bedarf. Aktuell sind bis zu 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette erlaubt, ohne dass Zollgebühren anfallen.
Wichtig ist, dass diese Mengen im Rahmen des sogenannten „reinen Reisebedarfs“ liegen. Das bedeutet: Die Artikel sollten für den eigenen Gebrauch bestimmt sein und nicht zum Wiederverkauf. Außerdem darf der gesamte Wert der mitgebrachten Waren – inklusive Parfüm, Alkohol, Tabak und andere Artikel –
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass Goldschmuck oder Edelmetalle steuerfrei mitgebracht werden können, wenn sie aus den Kanaren stammen. Doch Ausnahmen gelten nicht für unbearbeitetes Gold oder Halbfabrikate. Wer also größere Mengen an Goldlegierungen oder Goldplattierungen einführt, muss damit rechnen, dass diese versteuert werden müssen.
Wer nur private Mengen für den persönlichen Gebrauch mitnimmt, braucht sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Dennoch lohnt es sich, die Einkaufsbelege aufzubewahren, falls der Zoll bei der Einreise nach Deutschland nachfragt. So verläuft die Rückreise entspannt – mit einem Hauch von Urlaub in der Duftnote.
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