Urlaubsanspruch ab dem 40. Lebensjahr: 30 Tage statt 26
Ab dem 40. Lebensjahr steigt der gesetzliche Mindesturlaub für viele Beschäftigte – zumindest im öffentlichen Dienst. Nach der Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) haben Arbeitnehmer nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr. Bis dahin beträgt der Anspruch in der Regel 26 Arbeitstage.
Diese Regelung gilt vor allem für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, etwa bei Bund oder Kommunen. Sie soll Anerkennung für langjährige Berufserfahrung leisten und den erhöhten Erholungsbedarf im fortgeschrittenen Alter berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 13. März 2012 (9 AZR 529/10) klargestellt, dass solche altersabhängigen Urlaubsregelungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar sind, solange sie sachlich begründet sind.
Wichtig zu wissen: Diese Regelung ist tariflich und betrifft nicht automatisch alle Arbeitnehmer in Deutschland. Im Privatsektor gilt weiterhin der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche, sofern keine tariflichen oder individuellen Vereinbarungen mehr Urlaub vorsehen. Dennoch zeigt die TVöD-Regelung einen Trend: Mit zunehmendem Lebensalter wird Erholung stärker gewürdigt.
Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest und dieses Jahr 40 wirst, lohnt es sich also, einmal in deinen Vertrag oder Tarifvertrag zu schauen – du könntest bereits ab dem nächsten Jahr Anspruch auf 30 Tage Urlaub haben.
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