Wie wird die deutsche Rente in Schweden besteuert?
Wer seinen Wohnsitz nach Schweden verlegt und dort seinen Ruhestand verbringt, sollte wissen: Auch im Ausland gilt – die Steuerpflicht bleibt oft bestehen. Bei einer deutschen staatlichen Rente greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden. Danach ist diese Rente grundsätzlich in Deutschland zu versteuern, unabhängig vom Wohnsitz.
Wichtig ist der Wohnsitz: Lebt man dauerhaft in Schweden, unterliegen hingegen Leistungen aus betrieblichen oder privaten Vorsorgeplänen in der Regel der schwedischen Besteuerung. Das bedeutet: Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente über eine betriebliche oder private Altersversorgung verfügt, muss diese Einkünfte mit seiner schwedischen Steuererklärung angeben.
Das Abkommen verhindert zwar, dass Einkünfte doppelt besteuert werden, aber es regelt klar, wo welche Bezüge steuerlich anzugeben sind. Deutsche Behörden informieren oft automatisch über gezahlte Renten, weshalb Transparenz gegenüber der schwedischen Steuerverwaltung ratsam ist.
Für Rentner in Schweden lohnt sich daher eine individuelle Prüfung der Steuerpflicht. Wer unsicher ist, sollte einen Steuerberater mit Kenntnis beider Systeme konsultieren – so vermeidet man unangenehme Überraschungen und nutzt alle Gestaltungsspielräume.
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