Samstagsarbeit: Was bekommt man dafür?
Wer am Samstag arbeiten muss, bekommt in vielen Fällen einen Wochenendzuschlag. Dieser liegt meist zwischen 20 und 25 Prozent des regulären Stundenlohns, wenn die Arbeit nicht schichtbedingt ist. Besonders in Einzelhandel, Gastronomie oder im Sicherheitsdienst ist Samstagsarbeit oft mit einer finanziellen Aufwandsentschädigung verbunden.
Einige Branchen gehen noch weiter: Hier werden bis zu 50 Prozent Zuschlag gezahlt, besonders wenn die Arbeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten liegt. Neben dem Geld können Arbeitnehmer bei einigen Unternehmen auch einen Freizeitausgleich erhalten – das heißt, man kann an einem anderen Tag frei nehmen, um die zusätzliche Arbeitszeit auszugleichen.
Wichtig ist: Ein gesetzlicher Anspruch auf einen bestimmten Zuschlag existiert nicht. Stattdessen regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag, was bei Samstagsarbeit fällig wird. Wer regelmäßig am Wochenende arbeitet, sollte daher seinen Vertrag genau prüfen.
In vielen Fällen ist die Samstagsarbeit zwar mit etwas mehr Lohn verbunden, doch der Tag bleibt arbeitsreich. Der Ausgleich kommt dann entweder als zusätzliches Geld auf dem Lohnzettel oder als wertvolle Freizeit an einem anderen Tag. Wer wissen möchte, was ihm zusteht, sollte am besten mit dem Personalbüro oder der Betriebsräson sprechen.
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