Bewertung und Aufteilung des Hausrats bei einer Scheidung
Steht nach einer Trennung die Scheidung bevor, stellt sich häufig die Frage, wie der gemeinsame Hausrat gerecht aufgeteilt und bewertet wird. Unter den Hausrat fallen im Wesentlichen alle Gegenstände, die während der Ehe für die gemeinsame Lebensführung angeschafft wurden – von Möbeln über Küchengeräte bis hin zur Unterhaltungselektronik.
Grundsätzlich gilt bei der Verteilung der Maßstab der Billigkeit: Beide Ehepartner sollen Gegenstände von ungefähr gleichem Gesamtwert erhalten. Ein teures Gutachten ist dafür meist nicht nötig, da nicht der damalige Neupreis, sondern der aktuelle Gebrauchswert (Zeitwert) der Gegenstände maßgeblich ist.
Erhält ein Ehegatte jedoch Hausrat, der wesentlich mehr wert ist als der des anderen – etwa weil die gemeinsamen Kinder bei ihm bleiben und deshalb Küche, Waschmaschine oder Einrichtung im Haushalt benötigt werden –, verlangt das Gesetz einen fairen Ausgleich. In solchen Fällen kann dem anderen Partner eine angemessene Ausgleichszahlung zustehen. Eine frühzeitige, einvernehmliche Einigung spart dabei Zeit, Kosten und Nerven.
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