Urlaubsabgeltung: Wann werden nicht genommene Tage ausgezahlt?
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, bleibt oft die Frage: Was passiert mit dem noch nicht genommenen Urlaub? In solchen Fällen hat der oder die Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsabgeltung – das bedeutet, dass die offenen Urlaubstage in Geld ausgezahlt werden.
Dies gilt besonders, wenn der Urlaubsanspruch bereits entstanden ist, aber aus zeitlichen Gründen oder aufgrund der Kündigung nicht mehr genommen werden kann. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, für jeden verbleibenden Urlaubstag eine finanzielle Entschädigung zu leisten. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz: Der Anspruch auf Erholung bleibt bestehen – und wenn die Erholung nicht stattfindet, muss er vergütet werden.
Wichtig ist: Die Berechnung erfolgt anteilig, je nach Beschäftigungsdauer im laufenden Jahr. Hat jemand beispielsweise im Jahr der Kündigung nicht alle Urlaubstage genommen, bekommt er oder sie das Geld dafür mit der Schlussabrechnung. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttotagesverdienst.
Ein Arbeitnehmer sollte daher immer prüfen, ob der ausgezahlte Urlaubsanspruch korrekt berechnet wurde – besonders bei kurzfristigen Kündigungen oder befristeten Verträgen. Manchmal lohnt es sich sogar, kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaub zu nehmen, statt ihn abgeltten zu lassen. Denn wer sich erholen kann, profitiert doppelt: vom Resturlaub und von der Erholung.
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