Wird der deutsche TÜV in Frankreich anerkannt?

Wenn Sie mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Frankreich reisen oder sich dort dauerhaft niederlassen, stellt sich die Frage: Ist der deutsche TÜV auch in Frankreich gültig? Die Antwort ist: Ja – zumindest in den meisten Fällen.

Grundsätzlich gilt in der EU das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Hauptuntersuchungen. Das bedeutet: Eine gültige Hauptuntersuchung, die in einem EU-Land durchgeführt wurde – also auch der deutsche TÜV –, muss auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Das ergibt sich aus der europäischen Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. Frankreich ist dazu verpflichtet, den deutschen TÜV anzuerkennen, solange die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde.

Wichtig: Dies gilt jedoch nur, solange die Hauptuntersuchung aktuell ist. Sobald der TÜV abgelaufen ist, muss in Frankreich eine französische contrôle technique durchgeführt werden. Diese ist alle zwei Jahre vorgeschrieben, bei älteren Fahrzeugen manchmal sogar jährlich. Die französische Prüfung unterscheidet sich etwas von der deutschen – etwa bei der Beleuchtung oder der Abgasnorm –, daher lohnt es sich, sich vorab zu informieren.

Wenn Sie ein Auto aus Frankreich importieren, prüft der deutsche TÜV die französische Bescheinigung und erkennt sie in der Regel an – sofern alle Unterlagen vollständig sind. Auch hier gilt: Die Prüfung darf nicht abgelaufen sein.

Fazit: Der deutsche TÜV hat auch in Frankreich Gültigkeit – solange er aktuell ist. Für Fahrzeughalter bedeutet das: Kein zusätzlicher Aufwand, solange die Fristen eingehalten werden. Dennoch lohnt es sich, bei einem dauerhaften Umzug oder Fahrzeugkauf die lokalen Vorschriften genau zu prüfen.

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