Deutsche Rente in Österreich: Was Sie steuerlich beachten müssen

Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und in Österreich leben, stellt sich oft die Frage: Muss ich diese Einkünfte auch bei der österreichischen Steuererklärung angeben? Die klare Antwort lautet: Ja, auch wenn die Rente in Österreich grundsätzlich nicht steuerpflichtig ist, müssen Sie sie dennoch in Ihrer Steuererklärung deklarieren.

Der Grund dafür liegt in den internationalen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich hat Deutschland das Recht, die eigene Pension steuerlich zu erfassen – Österreich hingegen nicht. Das bedeutet für Sie als Empfänger: Sie zahlen keine zusätzliche Steuer in Österreich auf Ihre deutsche Rente. Trotzdem ist die Angabe in der Steuererklärung verpflichtend, um die Behörden über Ihre Einkünfte zu informieren und die steuerliche Transparenz sicherzustellen.

Die österreichische Finanzverwaltung (Bundesministerium für Finanzen) weist ausdrücklich darauf hin, dass auch im Ausland bezogene Pensionen im Rahmen der österreichischen Steuererklärung offenzulegen sind. Diese Regelung gilt nicht nur für deutsche, sondern grundsätzlich für alle im Ausland bezogenen Renten.

Wer seine deutsche Rente nicht angibt, riskiert unter Umständen Prüfungen oder Nachzahlungen. Es lohnt sich daher, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und die Rente korrekt anzuführen – selbst wenn keine Steuer darauf anfällt. Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at), wo auch konkrete Formulare und Hilfestellungen zur Verfügung stehen.

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