Wird „dein“ zu meinem Geburtstag großgeschrieben?

Die Frage klingt einfach, aber die Antwort hat es in sich. Wenn du jemandem schreibst: „Ich wünsche dir alles Gute zu deinem Geburtstag!“, dann schreibst du „dein“ kleingeschrieben – und das ist auch richtig so. Laut den geltenden Rechtschreibregeln werden die persönlichen Anredepronomen wie „du“, „dein“, „dir“ oder „dich“ grundsätzlich klein geschrieben.

Das gilt übrigens auch in herzlichen Glückwunschen, persönlichen Briefen oder lustigen Sprüchen. Ob per WhatsApp, Karteikarte oder E-Mail – solange es informell bleibt, bleibt auch die Kleinschreibung.

Ausnahme: der formelle Ton

Es gibt jedoch eine Ausnahme: In einem förmlichen Brief, wo du zwar auf Du tonal bleibst, aber der Kontext geschäftlich oder distanziert ist, kann man „Du“ und „Dein“ auch großschreiben. Das signalisiert Respekt, ohne auf die formelle „Sie“-Anrede zurückzugreifen. So könnte man etwa schreiben: „Lieber Kollege, ich wünsche Dir alles Gute zum Geburtstag!“ – besonders, wenn das Verhältnis kollegial bleibt.

Im Gegensatz dazu wird „Sie“, „Ihnen“ oder „Ihre“ stets großgeschrieben, unabhängig vom Kontext. Das ist eine feste Regel, die keine Interpretation zulässt.

Also: zu deinem Geburtstag wird weiterhin klein geschrieben – „dein“, „dir“, „dich“. Aber das Herz kann trotzdem groß sein.

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