Was passiert mit der Grundschuld nach der Kreditrückzahlung?

Wenn ein Immobiliendarlehen vollständig abbezahlt ist, atmen viele Hauseigentümer auf – doch eine wichtige Aufgabe bleibt oft vergessen: die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Viele glauben, dass diese automatisch verschwindet, sobald der Kredit beglichen ist. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Die Grundschuld bleibt bestehen – bis sie aktiv gelöscht wird. Auch wenn das Geld an die Bank zurückgezahlt wurde, steht die Grundschuld weiterhin im Grundbuch, sofern keine Löschung veranlasst wird. Das bedeutet: Das Grundstück bleibt formal belastet, was später beim Verkauf oder bei einer neuen Finanzierung unangenehm werden kann.

Um das zu verhindern, muss der Kreditnehmer nach der letzten Zahlung eine sogenannte Löschungsbewilligung von der Bank einfordern. Diese schriftliche Erklärung bescheinigt, dass die Schuld beglichen ist, und ist nötig, um die Grundschuld amtlich löschen zu lassen. Ohne dieses Dokument kann der Notar oder das Grundbuchamt nichts ändern.

Die gute Nachricht: Die meisten Banken reichen die Löschung heute von sich aus ein – aber nicht alle. Es ist daher klug, nach Abschluss des Darlehens aktiv nachzufragen. Ein Anruf oder eine kurze E-Mail kann viel Ärger verhindern.

Manche Eigentümer entscheiden sich bewusst dafür, die Grundschuld stehen zu lassen – etwa, wenn sie zukünftig eine neue Baufinanzierung planen. Eine bestehende Grundschuld kann dann als Sicherheit für einen späteren Kredit genutzt werden. Doch auch das sollte eine bewusste Entscheidung sein – nicht das Ergebnis von Nachlässigkeit.

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