Ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld? Ein umfassender Vergleich

Wenn der Job wegfällt oder eine längere Erkrankung den Alltag auf den Kopf stellt, tauchen schnell finanzielle Sorgen auf. Staatliche Entgeltersatzleistungen wie das Krankengeld und das Arbeitslosengeld (ALG I) sollen in diesen Situationen den Lebensunterhalt sichern. Doch wer vor der Frage steht, welche dieser beiden Leistungen im Portemonnaie stärker ins Gewicht fällt, stößt schnell auf komplexe Paragrafen und unterschiedliche Berechnungsmethoden.

Im Regelfall lässt sich als erste Orientierung festhalten: Das Krankengeld ist in den meisten Konstellationen höher als das Arbeitslosengeld I. Um zu verstehen, warum das so ist und wie sich die Beträge im Detail voneinander unterscheiden, lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzlichen Grundlagen, die jeweiligen Prozentsätze und die individuellen Lebensumstände.

Die grundlegende Berechnung im direkten Vergleich

Um die Höhe der jeweiligen Zahlungen verlässlich einschätzen zu können, muss man die unterschiedlichen Ausgangsbasen betrachten, die der Gesetzgeber für die beiden Leistungsarten vorgesehen hat:

  • Das Krankengeld: Wer aus einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis heraus länger als sechs Wochen krankgeschrieben wird, erhält nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Bruttoarbeitsentgelts. Hier greift eine zweistufige Regelung: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns, darf jedoch gleichzeitig 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Von diesem Bruttobetrag werden im Anschluss noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

  • Das Arbeitslosengeld (ALG I): Wer arbeitslos wird und die Anwartschaftszeit erfüllt hat, erhält Leistungen von der Agentur für Arbeit. Als Bemessungsgrundlage dient hierbei nicht das individuelle Netto, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt, das aus den Bruttoeinnahmen der letzten zwölf Monate errechnet wird. Der allgemeine Leistungssatz liegt bei 60 Prozent dieses pauschalierten Nettoentgelts. Leben Kinder im Haushalt, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.

Schon an dieser Stelle zeigt sich der mathematische Hebel: Während das Arbeitslosengeld standardmäßig bei 60 bis 67 Prozent des pauschalierten Nettoeinkommens gedeckelt ist, orientiert sich das Krankengeld an 70 Prozent des Bruttolohns, was rein prozentual bezogen auf das Netto meist einen höheren Endbetrag ergibt.

Fazit und direkte Gegenüberstellung

Zusammenfassend lässt sich festhalten: In den allermeisten Fällen ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld I. Während das Krankengeld regulär 70 % des Bruttoentgelts (gedeckelt auf maximal 90 % des Nettoentgelts) beträgt, orientiert sich das Arbeitslosengeld an einem pauschalierten Nettoentgelt und liegt lediglich bei 60 % (bzw. 67 % bei Personen mit Kindern).

Die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich

  • Berechnungsbasis: Krankengeld greift auf das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt zurück, wohingegen das Arbeitslosengeld auf Basis eines pauschalierten Nettoentgelts ermittelt wird.

  • Netto-Obergrenze beim Krankengeld: Die Brutto-Berechnung des Krankengelds darf niemals 90 % des Nettoarbeitsentgelts überschreiten. Dennoch liegt dieser Wert meist über dem ALG-I-Prozentsatz.

  • Sozialabgaben: Vom Krankengeld müssen Bezieher in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen. Das Arbeitslosengeld wird hingegen aus dem bereits pauschalierten Nettoentgelt berechnet, wobei die Agentur für Arbeit Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt.

Wichtige Ausnahme: Befinden sich Versicherte bereits im Bezug von Arbeitslosengeld und erkranken dann, wird das Krankengeld nach einer sechswöchigen Leistungsfortzahlung in exakt derselben Höhe wie das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld weitergewährt. In diesem speziellen Szenario sind beide Leistungen somit absolut identisch.

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