Wann bekommt man 90% Krankengeld? – Ein weitverbeirter Irrtum und die Realität

Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen durchgehend wegen derselben Krankheit ausfallen, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Im Alltag kursiert dabei hartnäckig das Gerücht, dass man ab diesem Zeitpunkt automatisch 90 Prozent seines gewohnten Nettogehalts als Krankengeld auf das Konto überwiesen bekommt.

Wer sich jedoch im Ernstfall auf diese angebliche Pauschale verlässt, erlebt oft ein böses finanzielles Erwachen. Tatsächlich handelt es sich bei den oft zitierten 90 Prozent um keine pauschale Auszahlungsleistung, sondern um eine strikte gesetzliche Obergrenze im Rahmen der Berechnungsformel nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Die gesetzliche Formel im Detail: Brutto vs. Netto

Um die tatsächliche Höhe des Krankengelds zu ermitteln, wenden die Krankenkassen eine zweistufige Berechnung an, die auf dem regelmäßigen Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit basiert:

  • Der Basiswert: Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens.

  • Die Deckelung: Dieser Betrag darf jedoch höchstens bei 90 Prozent des Nettoeneinkommens liegen.

Die Krankenkasse ermittelt also beide Werte – also 70 Prozent Ihres Bruttogehalts und 90 Prozent Ihres Nettogehalts – und vergleicht diese miteinander. Ausbezahlt wird im Anschluss immer der niedrigere dieser beiden Beträge.

Wann greift überhaupt die 90-Prozent-Grenze?

Die 90-Prozent-Marke wird keineswegs in jedem Fall erreicht oder gar als regulärer Regelsatz ausgezahlt. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn das verhältnismäßig hohe Bruttogehalt dazu führen würde, dass 70 Prozent desselben rechnerisch höher liegen als 90 Prozent des Nettolohns.

Dies betrifft vor allem Beschäftigte mit einem bestimmten Verhältnis zwischen Brutto- und Nettoeinkommen (oft bedingt durch Steuerklassen, geringe Abzüge oder Sonderzahlungen). In solchen Konstellationen greift die gesetzliche Deckelung, um zu verhindern, dass das Krankengeld im Verhältnis zum Netto-Verdienst unangemessen hoch ausfällt.

Warum das Netto-Krankengeld nochmals niedriger ausfällt

Selbst in den Fällen, in denen die Berechnung an der 90-Prozent-Grenze des Nettogehalts ansetzt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese Summe auch tatsächlich bar ausgezahlt wird.

Ein entscheidender Punkt wird im Gesetz oft übersehen: Vom so ermittelten Bruttokrankengeld müssen gesetzlich Versicherte noch ihren eigenen Beitrag zur Sozialversicherung entrichten. Die Krankenkasse behält die Anteile für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung direkt ein. Lediglich von der Krankenversicherung selbst sind Empfänger während des Bezugs von Krankengeld befreit. Nach Abzug dieser Sozialabgaben verbleibt das sogenannte Nettokrankengeld, das spürbar unter dem regulären Nettoarbeitslohn liegt.

Haben Sie Fragen zur konkreten Berechnung Ihres Krankengelds oder möchten Sie wissen, wie sich Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld auf den Anspruch auswirken?

Hier ist der zweite und letzte Teil des Artikels, der sich nahtlos an den ersten Teil anschließt und die Ausnahmen sowie Besonderheiten bei der Krankengeld-Berechnung vertieft.

Sonderfälle und das Erreichen der Höchstgrenze

Wenn es um die genaue Auszahlung geht, spielen neben dem Brutto- und Nettoeinkommen auch Einmalzahlungen eine entscheidende Rolle. Wer in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten hat, kann unter bestimmten Umständen von einer günstigeren Berechnung profitieren. Diese Einmalzahlungen fließen anteilig in das regelmäßige Arbeitsentgelt ein, was die Bemessungsgrundlage erhöhen kann.

Dennoch greift hier die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass Einkgänge, die einen bestimmten Betrag überschreiten, bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt bleiben. Auch aus diesem Grund ist das gesetzliche Krankengeld in seiner absoluten Höhe gedeckelt.

  • Netto-Grenze beachten: Das ausgezahlte Krankengeld darf niemals höher sein als das tatsächliche Nettogehalt, das vor der Krankheit regelmäßig ausgezahlt wurde.

  • Sozialabgaben: Vom Bruttokrankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, weshalb der Netto-Krankengeld-Betrag in der Praxis oft noch etwas niedriger ausfällt als die rechnerischen 90 Prozent.

  • Möchten Sie mehr über die Berechnung von Einmalzahlungen erfahren?

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