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Wer hilft, wenn man nicht mehr arbeiten kann? – Einleitung und das deutsche Absicherungssystem
Der Verlust der Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen ist einer der einschneidendsten Einschnitte im Leben eines Menschen. Neben den gesundheitlichen Sorgen bricht oft auch die finanzielle Basis weg. In Deutschland greift glücklicherweise ein engmaschiges, wenn auch komplexes Netz aus staatlichen und privaten Leistungen, das Betroffene auffangen soll.
Das gesetzliche Sicherheitsnetz: Die drei Säulen
Wenn die Erwerbsfähigkeit schwindet, ist die gesetzliche Absicherung kein einzelner Automatismus, sondern stufenartig aufgebaut. Je nachdem, wie lange Sie ausfallen und welche Ursache der Arbeitsausfall hat, greifen unterschiedliche Institutionen:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe weiter.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung: Schließt sich nahtlos an die Lohnfortzahlung an und sichert für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren einen Teil des Einkommens (ca. 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens).
Die Erwerbsminderungsrente: Droht dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Welcher Aspekt dieses Themas interessiert Sie am meisten – die akute Phase durch das Krankengeld oder die langfristige Absicherung über die Erwerbsminderungsrente?
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