Bis wann müssen Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen?

Die Pflicht zur finanziellen Unterstützung endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Viele glauben, dass Eltern ab der Volljährigkeit nichts mehr zahlen müssen – das ist so nicht richtig. Tatsächlich verpflichtet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Eltern dazu, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sorgen, solange diese noch nicht selbstständig sind.

Das bedeutet: Solange das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert, die vernünftigerweise zum Ziel einer eigenständigen Existenz führt, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen. Das kann also auch über das 18. Lebensjahr hinausgehen – oft bis ins frühe Erwachsenenalter. Wichtig ist, dass die Ausbildung sinnvoll ist und das Kind sich ernsthaft darum bemüht, seinen Abschluss zu erreichen.

Eltern müssen dann nicht mehr zahlen, wenn das Kind erwachsen, berufstätig und finanziell selbständig ist. Das ist meist nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums der Fall. Gibt es jedoch längere Phasen ohne klare berufliche Perspektive – etwa durch mehrfache Studienabbrüche oder ohne Bemühungen um einen Job – kann die Unterstützung früher enden.

Übrigens: Auch wenn das Kind bei den Eltern wohnt, spielt das eine Rolle. Wer zu Hause lebt, bekommt oft den sogenannten Bedarfssatz für den Haushalt, also eine Pauschale für Verpflegung und Nebenkosten. Wohnt das Kind auswärts, kann der Unterhalt höher ausfallen – schließlich fallen Miete und andere Kosten an.

Die genaue Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen der Eltern, dem Bedarf des Kindes und der individuellen Lebenssituation ab. Bei Unsicherheiten lohnt sich oft ein Gespräch mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen