Wofür Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen können
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser beträgt bis zu 125 Euro pro Monat und soll dabei helfen, die Belastung im Alltag zu verringern – besonders bei Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Diese Summe können Sie beispielsweise für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen, wenn die betroffene Person tagsüber betreut werden muss oder in der Nacht Unterstützung braucht. Auch Kurzzeitpflege, also ein vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, lässt sich damit teilweise finanzieren. Wichtig ist, dass diese Leistungen nicht als Ersatz für eine vollstationäre Unterbringung gedacht sind, sondern zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.
Weiterhin können Sie den Betrag für ambulante Pflegedienste nutzen – allerdings mit Einschränkungen. Die konkreten Möglichkeiten hängen auch davon ab, welche Leistungen die jeweilige Pflegekasse anerkennt. Zudem können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die vom jeweiligen Bundesland zugelassen sind, über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise Besuche durch ehrenamtliche Helfer oder Betreuung durch speziell geschultes Personal.
Ein großer Vorteil: Der Betrag kann rückwirkend für bis zu sechs Monate geltend gemacht werden, sofern die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie daher rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Leistungen genau gefördert werden – damit nichts unnötig verloren geht.
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