„Hat gedurft“ – So wird’s richtig verwendet

Wenn man sich fragt, ob es „hat gedurft“ oder „hat dürfen“ heißen muss, liegt die Antwort klar bei „hat gedurft“. Das Verb dürfen ist regelmäßig konjugiert, und seine Vergangenheitsformen folgen einem klaren Muster: darf – durfte – hat gedurft.

Im Präsens sagt man etwa: „Du darfst das Fenster öffnen.“ Im Präteritum wird daraus: „Du durftest das Fenster öffnen.“ Und im Perfekt, also in der zusammengesetzten Vergangenheitsform, heißt es korrekt: „Du hast das Fenster gedurft.“ Achtung: „gedürft“ oder „hat dürfen“ sind falsch und kommen im Standarddeutsch nicht vor.

Die Verwechslung entsteht oft, weil das Verb im Infinitiv „dürfen“ lautet und mancher denkt, der Partizip-Form müsse ähnlich klingen. Doch im Deutschen bilden viele Verben im Perfekt den Partizip II mit -t, besonders wenn sie auf -en enden und kein Präfix haben – so wie dürfen.

Wer unsicher ist, kann auf verlässliche Quellen wie den Duden oder das Wiktionary zurückgreifen. Dort steht nicht nur die vollständige Konjugation, sondern auch Beispiele aus der Praxis. Merksatz: Wenn du fragst, was jemand in der Vergangenheit durfte, dann hat er oder sie gedurft.

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