Rechtliche Situation am Arbeitsplatz

Betrachtet man das Thema unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts, so vertreten die Gerichte in der Regel eine andere Ansicht. Sie stufen das Rauchen als reines Privatvergnügen ein.

Am Arbeitsplatz hat die Zigarette daher grundsätzlich nichts verloren. Entsprechend besteht nach der Rechtsprechung auch kein genereller Anspruch auf eine Raucherpause.

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