Wann gibt es kein Arbeitslosengeld bei Krankheit?
Wenn man arbeitslos wird, zählt meist eines am meisten: die finanzielle Sicherheit. Das Arbeitslosengeld (ALG) hilft dabei – aber nicht in jedem Fall. Ein wichtiger Punkt: Wer krankheitsbedingt weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, hat normalerweise keinen Anspruch auf ALG. Das bedeutet: Die Agentur für Arbeit prüft, ob man grundsätzlich arbeitsfähig ist. Ist das nicht der Fall, wird das ALG nicht gezahlt.
Doch es gibt Ausnahmen. Wer bereits ALG bezieht und dann krank wird, bekommt die Leistung in der Regel weiter – und das bis zu sechs Wochen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Betroffene nicht plötzlich ohne Einkommen dastehen, nur weil sie kurzfristig erkrankt sind. Danach greift in der Regel die Krankenversicherung mit Krankengeld.
Ein weiterer Fall, in dem ALG trotz Krankheit fließen kann, ist selten, aber möglich: Wenn die Arbeitslosigkeit bereits vor der Erkrankung offiziell festgestellt wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zahlung unter bestimmten Umständen weiterlaufen. Wichtig ist hier, dass die Arbeitsagentur im Einzelfall entscheidet.
Grundsätzlich gilt: Die eigene Mithilfe zahlt sich aus. Dazu gehört, sich regelmäßig arbeitslos zu melden und ärztliche Atteste fristgerecht einzureichen. Wer unsicher ist, sollte sich direkt bei der Agentur für Arbeit beraten lassen – jeder Fall ist individuell.
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