Wie lange bekommt man in Frankreich Lohn im Krankheitsfall?

In Frankreich gilt eine klare Regelung für Arbeitnehmer, die sich aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit melden können. Die Entgeltfortzahlung beginnt erst ab dem 8. Tag des Krankenstands – im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland, wo das Gehalt bereits ab dem ersten Tag weiterfließt. Bis dahin erhält der Betroffene in der Regel kein Einkommen vom Arbeitgeber.

Von Tag 8 an zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für 30 Tage zu 90 Prozent weiter. Danach folgen weitere 30 Tage, in denen der Lohn zu rund zwei Dritteln – genau 66,66 Prozent – fortgezahlt wird. Danach greift in der Regel die staatliche Krankenversicherung, die ein reduziertes Krankengeld überweist. Die genaue Höhe und Dauer hängen jedoch auch von der individuellen Betriebszugehörigkeit ab.

Interessant ist, dass die Rechte und Ansprüche im Krankheitsfall in Frankreich stark von der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen abhängen. Langjährig Beschäftigte können unter Umständen bessere Regelungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen genießen. Zudem spielen Branchenunterschiede eine Rolle – etwa im öffentlichen Dienst oder in großen Privatunternehmen, wo Sozialleistungen oft über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Alles in allem bietet Frankreich eine moderate Absicherung im Krankheitsfall, die vor allem für kurzzeitige Erkrankungen ausreicht. Wer länger ausfällt, sollte daher auf zusätzliche private Absicherung achten.

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