Darf man das Tatzenkreuz beim Fasching tragen?
Die Frage, ob das sogenannte Tatzenkreuz – ein Symbol, das oft mit der SS in Verbindung gebracht wird – erlaubt ist, beschäftigt immer wieder Menschen, besonders in der Faschingszeit. Die Antwort lautet klar: Nein, das Tragen des Tatzenkreuzes ist verboten, wenn es als verfassungsfeindliches Symbol erkannt wird.
Grundlage ist Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs. Danach sind Symbole verboten, die der Propaganda verfassungswidriger Organisationen dienen. Dazu zählen unter anderem das Hakenkreuz, SS-Runen und auch das Tatzenkreuz, wenn es in der typischen Form der Waffen-SS verwendet wird. Auch der Schriftzug „SGH“ – eine Abkürzung für „Sieg Heil“ – fällt unter dieses Verbot.
Es geht dabei nicht nur um politische Kundgebungen, sondern auch um öffentliche Auftritte, wie beispielsweise bei Karnevalsumzügen oder Kostümfesten. Selbst als vermeintlicher „Witz“ oder Teil eines historischen Kostüms kann das Tragen solcher Symbole strafbar sein, wenn es als Verhöhnung der Opfer oder als Bekenntnis zu rechtsextremen Ideologien aufgefasst werden kann.
Anders sieht es mit dem Eisernen Kreuz aus – einem alten militärischen Verdienstorden, der lange vor der Nazi-Zeit existierte. In seiner klassischen Form ist es nicht automatisch verboten, wird aber dennoch kritisch gesehen, besonders in Kombination mit anderen historischen Uniformteilen. Gerade in der Faschingszeit kann die Grenze schnell verschwimmen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet besser ganz auf fragwürdige Symbole. Respekt gegenüber der Geschichte und den Opfern verbietet es, solche Zeichen leichtfertig zu nutzen.
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