Insekten im Islam: Was ist halal und was nicht?
In der islamischen Speiselehre gewinnt die Frage nach Insekten als Nahrungsmittel immer mehr an Bedeutung. Grundsätzlich gelten Insekten im Islam überwiegend als unrein und somit nicht erlaubt (haram). Es gibt jedoch eine klare und allgemein anerkannte Ausnahme: Heuschrecken. Nach traditionellen Überlieferungen ist ihr Verzehr ausdrücklich gestattet (halal).
Bei Erzeugnissen, die von Insekten stammen, unterscheidet das islamische Recht sehr genau. Das bekannteste Beispiel ist Honig: Er gilt nicht nur als halal, sondern wird im Koran ausdrücklich als wertvolles Gut mit heilender Wirkung empfohlen.
Uneinigkeit besteht hingegen bei verarbeiteten Zusatzstoffen wie Karmin (E120), das aus Schildläusen gewonnen wird, oder Schellack. Je nach Rechtsschule und Grad der biochemischen Umwandlung bewerten Gelehrte diese Stoffe unterschiedlich. Für Muslime bieten spezielle Halal-Zertifikate daher eine wichtige Orientierung beim alltäglichen Einkauf.
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