Ist ein Wohnrecht unentgeltlich?
Ein eingetragtes Wohnrecht wird in den meisten Fällen unentgeltlich eingeräumt – das bedeutet, der Berechtigte zahlt keine monatliche Miete an den Eigentümer. Stattdessen übernimmt er jedoch in der Regel die laufenden Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom und Instandhaltung der Immobilie. Diese Vereinbarung ist oft zwischen Familienmitgliedern zu finden, etwa wenn Eltern ihren Kindern oder umgekehrt ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, ohne gleich den Besitz zu übertragen.
Ein solches Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und bietet dem Berechtigten somit rechtliche Sicherheit. Gleichzeitig hat es aber auch Auswirkungen auf den Eigentümer: Eine Immobilie mit bestehendem Wohnrecht ist deutlich schwerer zu verkaufen. Käufer sind oft zurückhaltend, weil sie das Recht nicht einfach kündigen können – schließlich bleibt der Berechtigte lebenslang wohnen. Sollte ein Verkauf doch erfolgen, muss meist mit erheblichen Abschlägen gerechnet werden, da das Wohnrecht den Wert der Immobilie mindert.
Wer ein Wohnrecht einräumt oder erwägt, eines zu beantragen, sollte daher genau überlegen. Es ist eine bindende Entscheidung, die sowohl für den Eigentümer als auch für den Wohnberechtigten weitreichende Konsequenzen haben kann – insbesondere bei der späteren Vermarktung der Wohnung oder des Hauses. Eine rechtliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte beider Seiten klar zu regeln.
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