Immobilie verschenken oder übertragen – was ist der Unterschied?

Wenn es um die Weitergabe einer Immobilie geht, fragen sich viele: Ist eine Übertragung dasselbe wie eine Schenkung? Die kurze Antwort: Im rechtlichen und steuerlichen Sinne macht es meist keinen Unterschied, ob Sie eine Immobilie schenken oder übertragen. Beide Begriffe führen zur gleichen Folge – der Eigentümerwechsel.

Der Unterschied liegt eigentlich nur in der Formulierung. Eine Schenkung beschreibt die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswerts: Jemand erhält etwas ohne Gegenleistung. Die Übertragung hingegen ist der rechtliche Vorgang, bei dem das Eigentum offiziell umgeschrieben wird – unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. In der Praxis laufen Schenkungen daher oft über eine Eigentumsübertragung im Grundbuch ab.

Wenn Sie beispielsweise Ihre Wohnung an Ihre Kinder übertragen, ohne dass sie dafür zahlen, handelt es sich rechtlich um eine Schenkung – auch wenn der Begriff in der Urkunde nicht auftaucht. Das hat steuerliche Konsequenzen: Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad gelten.

Wichtig ist daher, nicht nur die rechtliche Form, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen. Eine notarielle Beurkundung ist bei Immobilienübertragungen Pflicht – hier klärt der Notar auch ab, ob Schenkungsteuer anfällt. Wer früh plant, kann unter Umständen Steuern sparen und unliebsame Überraschungen vermeiden.

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